Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzerordnung der Kletteranlagen des Alpinzentrums Erding
1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Speicherung des Vertragstextes
9. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DAV Alpenkranzl Erding, An der Melkstatt 9, 85435 Erding (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail bestätigt hat.
4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung sofort nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen.
6.2. Bei allen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
7. Haftung
7.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
7.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Speicherung des Vertragstextes
8.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
8.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Benutzerordnung
- Nutzungsberechtigung Kletterturm und Boulderanlage
1.1 Nutzungsberechtigt sind Personen mit einem gültigen Kletterausweis. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung. Der Kletterausweis muss während der Dauer des Aufenthaltes bei Kontrollen vorgezeigt werden können.
1.2 Zur Nutzung von Kletterturm und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern und Bouldern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.
Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Klettern und Boulderns verfügt. Bouldern ist das seilfrei Klettern bis max. 4,50m Griffhöhe.
Klettern und Bouldern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
1.3 Die Anlage dient ausschließlich den Zwecken der Sektion Erding des Deutschen Alpenvereins und privaten Kletterzwecken. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung für Ausbildungen etc. bedarf einer besonderen Genehmigung.
1.4 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde nutzen. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen. Siehe auch Ziffer 1.5.
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlage nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ohne Begleitung nutzen. Die Formulare für die Einverständniserklärung des Vereins sind zu verwenden und liegen in der Geschäftsstelle auf oder können auf der Internetseite aktiv.alpenverein-erding.de heruntergeladen werden.
1.5 Bei Gruppen hat der Leiter der Gruppe dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von allen Mitgliedern der Gruppe eingehalten wird. Der Leiter muss volljährig oder DAV- Jugendleiter und mind. 16 Jahre alt sein. Bei minderjährigen DAV-Leitern muss die DAV- Organisation bestätigen, dass diese Tätigkeit von den Erziehungsberechtigten gestattet wurde.
Der Leiter einer Gruppe muss das Formblatt „Gruppen“ vollständig ausfüllen und in der Geschäftsstelle hinterlegen. Eine Benutzung von Kletterturm oder Boulderanlage darf nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und der Leiter der Organisation dies im Formblatt „Gruppen“ schriftlich bestätigt.
1.6 Die unbefugte Nutzung von Kletterturm oder Boulderanlage sowie die Nutzung
entgegen den Bestimmungen der Benutzerordnung wird mit einer erhöhten
Nutzungsgebühr bis zu 100 Euro geahndet. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Anlage und Hausverbot bleiben daneben vorbehalten.
- Benutzungszeiten
Die Anlage darf nur zu den gemäß Aushang in der Kletteranlage festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Für Veranstaltungen oder Umbauarbeiten kann die Anlage vorübergehend ganz oder zum Teil für die öffentliche Nutzung gesperrt werden.
Bei Gewitter- oder Blitzgefahr dürfen Kletterturm und Boulderanlage nicht genutzt werden.
- Zugang
Der Zugang zur Anlage erfolgt mittels einer Zugangskarte mit Chip für die Kartenleser am Zaun. Weitere Öffnungszeiten, wie z.B. der Geschäftsstelle, werden auf der Internetseite bekannt gegeben.
Beim Verlassen der Anlage und des Geländes sind sämtliche Türen, Tore, Planen wieder zu schließen und die Lichter auszumachen.
- Haftung
4.1 Der Aufenthalt und die Benutzung der Anlage erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Dies beinhaltet explizit auch die Nutzung sämtlicher Trainingsmöglichkeiten und der Slackline.
Besondere Gefahren bestehen im Winter durch Schnee, Eis, Dachlawinen etc. Der Außenbereich wird in den Wintermonaten weder geräumt noch gestreut. Die Benutzer und Besucher der Anlage haben sich in besonderem Maße vorzusehen und eigenver- antwortlich Vorsorge vor diesen Gefahren zu treffen.
Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Sektion Erding des Deutschen Alpenvereins und seinen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.
4.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Vor allem bei Kindern bestehen beim Aufenthalt am Kletterturm oder in der Boulderanlage besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.
- Gefahren beim Bouldern und Klettern
Klettern und Bouldern sind Risikosportarten und grundsätzlich gefährlich und erfordern deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Besucher hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
Glasflaschen und andere zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht mit in den Kletter- und Boulderbereich genommen werden.
Besondere Vorsicht ist mit Kindern geboten. Das Spielen am Turm und im Boulderbereich ist untersagt. Kleinkinder sind stets zu beaufsichtigen und dürfen sich nicht am Turm und im Boulderbereich aufhalten oder abgelegt werden. Siehe Ziffer 4.2
Tritte und Griffe dürfen von Benutzern weder verändert, neu angebracht oder entfernt werden. Beschädigungen, lose oder wackelige Griffe/ Tritte sind zu melden.
Unnötiger Magnesiaverbrauch ist zu vermeiden. Klettern und Bouldern ist nur mit sauberen Turnschuhen oder Kletterschuhen erlaubt.
An den Sicherungsnetzen darf nicht geklettert werden.
- Sonstige Regelungen
Jeder Unfall bei dem eine Person oder eine Sache zu Schaden gekommen ist, muss dem Kletterreferenten / Vorstand unverzüglich gemeldet werden.
Der Zufahrtsweg ist für Rettungsfahrzeuge stets freizuhalten.
Kraftfahrzeuge sind am städtischen Parkplatz abzustellen. Fahrräder auf den eigens dafür ausgewiesenen Stellplätzen vor der Anlage.
Die Anlage und das gesamte Gelände sind sauber zu halten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
Offenes Feuer, sowie das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände nur mit Einzel- genehmigung erlaubt.
Das Mitnehmen von Tieren in die Boulderanlage oder an den Turm ist nicht gestattet.
Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände und
Wertsachen in den abschließbaren Wertfächern.
- Hausrecht
Der Vorstand der DAV Sektion Alpenkranzl Erding e.V. und die von ihm Beauftragten üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der DAV Sektion Alpenkranzl Erding e.V. dauerhaft oder auf Zeit von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
Erding, den 4.9.2022
Hermann Schiessl
Der Vorstand des DAV Sektion Erding e.V.